Zum ersten Mal, seit aufgrund von Corona die Präsenzgottesdienste ausgesetzt werden mussten, hielt Apostel Opdenplatz am 10.06.2020 überraschend einen Gottesdienst in der Gemeinde Trier, der unter den Richtlinien des Infektionsschutzes stattfinden konnte. Diesem legte er ein Wort aus 1. Korinther 1,9 zugrunde: „Denn Gott ist treu, durch den ihr berufen seid zur Gemeinschaft seines Sohnes Jesus Christus, unseres Herrn.“ Zudem wurde auch noch der Bezirk Trier beschenkt.
Der Apostel führte aus, dass wir dazu angehalten seien, aktiv dem Ruf Gottes an uns in die Gemeinschaft mit Christus zu folgen, mit dem Ziel, bei Gott in seiner Herrlichkeit zu sein. Dabei bedeute die Gemeinschaft mit Christus auch, ihm gleich den göttlichen Willen zu akzeptieren und treu in der Nachfolge zu stehen. In der Gemeinde wollen wir neben der physischen Gemeinschaft vorranging eine Gemeinschaft des Glaubens erleben, die durch den Dienst aneinander stark wird. Somit stünden alle Gläubigen in der Verantwortung, zur Einheit der Kirche beizutragen.
Dem Predigtteil folgte die Ernennung des Gemeindevorstehers Hirte Stüber zum Stellvertreter des Bezirksvorstehers (siehe Extra), welcher der Apostel Gedanken aus Philemon die Verse 21 und 22 zugrunde legte: „Im Vertrauen auf deinen Gehorsam schreibe ich dir; denn ich weiß, du wirst mehr tun, als ich sage. Zugleich bereite mir eine Herberge; denn ich hoffe, dass ich durch eure Gebete euch geschenkt werde.“ In seiner Ansprache ging der Apostel auf die Wichtigkeit einer vertrauensvollen und engen Zusammenarbeit zwischen dem Bezirksvorsteher und seinen beiden Vertretern ein. Hirte Stüber wird diese Tätigkeit parallel zu seiner Vorsteherbeauftragung der Gemeinde Trier ausführen.
Siehe dazu auch den Bericht auf NAK-West.de. Dazu hier klicken.
Extra Die Amtsstufen und die Beauftragungen:
In der Neuapostolischen Kirche gibt es drei Amtsebenen: das Apostelamt, das Priesteramt und das Diakonenamt. Die damit verbundene Amtsvollmacht wird durch die Ordination übertragen. Die Kirche hat fünf Leitungsfunktionen, die sich auf die fünf strukturellen Einheitenbeziehen: der Gemeindevorsteher, der Bezirksvorsteher, der Apostel, der Bezirksapostel und der Stammapostel. Die Leitungsfunktion –mit Ausnahme derjenigen des Stammapostels und der Apostel – wird durch Beauftragung übertragen. Die mit einer Leitungsfunktion betrauten Amtsträger können durch verschiedene Amtsträger unterstützt werden, die dazu ernannt werden. Ernannt werden also die Stammapostelhelfer, Bezirksapostelhelfer, Bezirksapostel, Bischöfe sowie die Helfer der Bezirks-und Gemeindevorsteher.
(Auszug aus dem neuen Amtsverständnis vom 25.03.2019)
10. Juni 2020
Text:
Lukas Döpp
Fotos:
Lukas Döpp
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